Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M: Der Betreiber eines eDonkey-Servers / Filesharing-Trackers haftet für Urheberrechtsverletzungenveröffentlicht am 27. Februar 2009
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2008, Az. 2-18 O 123/08
§§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Filesharing-Trackers für dadurch „vermittelte“ Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde auf immerhin 500.000,00 EUR festgesetzt. Ein Filesharing-Tracker, etwa ein Server für das Filesharing-Programm eDonkey2000, ermöglicht Interessenten über eine Link-Sammlung den Zugang zu Downloadmöglichkeiten für bestimmte urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte Werke ohne diese selbst zur Verfügung zu stellen. Die Frankfurter Richter erläuterten: (mehr …)