Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: 2/3-Beispiel ist bei der Werbung für einen Verbraucherkredit zwingendveröffentlicht am 23. Oktober 2013
OLG Hamburg, Az. 3 U 120/12
§ 6a PAngVIn einem Verfahren der Wettbewerbszentrale vor dem OLG Hamburg hat das Gericht die beklagte Bank darauf hingewiesen, dass auf das in der Preisangabenverordnung für die Bewerbung von Verbraucherkrediten geforderte sog. 2/3-Beispiel (d.h. zwei Drittel der Kreditnehmer sollen den beworbenen oder einen günstigeren Zinssatz unter normalen Umständen erhalten) nicht verzichtet werden kann. Daraufhin gab die Bank eine Unterlassungserklärung ab. Im Gegensatz zur Auffassung der Vorinstanz sei ein „repräsentatives Beispiel“ nicht entbehrlich, wenn die verlangten Zinssätze von vorneherein in Abhängigkeit von der Laufzeit festgelegt seien und auch in der Werbung mitgeteilt würden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts widerspreche diese Sichtweise der Gesetzeslage.