Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Werbung „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ in Google AdWords-Anzeige ist nicht irreführend, weil die im beworbenen Angebot enthaltene Bedingung „bei Bestellung bis 16.45 Uhr“ vom Verbraucher als üblich erwartet wirdveröffentlicht am 10. November 2011
BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 119/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass in einer Adwords-Anzeige mit der Wendung „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ geworben werden darf, auch wenn erst bei Inaugenscheinnahme des eigentlichen Angebots auf die weiteren Bedingungen (z.B. Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag) hingewiesen wird. Bei diesen Einschränkungen handele es sich um übliche Bedingungen für 24-Stunden-Lieferungen, die vom Verbraucher in dieser Form auch erwartet würden. Eine Irreführung sei deshalb nicht anzunehmen, da die Werbung nicht unwahr sei, sondern lediglich für den Verbraucher erkennbar eine unvollständige Kurzangabe darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)