Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Karlsruhe: Händler hat auch dann mangelhafte Ware sofort zu rügen, wenn sie auf dessen Geheiß an Dritten geliefert wirdveröffentlicht am 19. Dezember 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 15/08
§ 377 HGBDas OLG Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass bei einem Handelskauf den bestellenden Händler die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB auch dann trifft, wenn er den Lieferanten anweist, die Ware gleich an einen bestimmten Dritten zu liefern. Es sei vielmehr Sache des bestellenden Händlers, dafür zu sorgen, dass der Dritte seinerseits die Ware sofort für den Händler untersuche und dem Händler die etwaige Mangelhaftigkeit der Ware sofort mitteile. (mehr …)