Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Offenburg: Wettbewerbswidrige Kategorisierung – Schiffe haben keine Sterneveröffentlicht am 14. September 2012
LG Offenburg, Urteil vom 30.07.2012, Az. 5 O 32/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Offenburg hat laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Werbung für Kreuzfahrten mit Verweis auf ein Gütesystem nach Sternen (z.B. „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …“) wettbewerbswidrig ist. Das Sternesystem sei dem angesprochenen Verkehr beispielsweise aus den Bereichen Hotels oder Ferienhäuser bekannt und werde daher vom Verbraucher gedanklich auf das beworbene Schiff übertragen, so dass er bei einer Anpreisung mit „5 Sternen“ den ihm u.a. aus Hotels bekannten Komfort erwarte. Für Schiffe existiere aber gerade kein Gütesicherungssystem, welches Sterne je nach erreichtem Standard vergibt, so dass der Verbraucher über das tatsächliche Leistungsangebot in die Irre geführt werde.