IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Januar 2009

    Nach einer Mitteilung von exciting commerce darf sich zu den Top 500-Shops in Deutschland zählen, wer über den eigenen Shop mindestens 500.000,00 EUR Umsatz macht. „Online-Shops mit mehr als 1.350,00 Euro Umsatz pro Tag dürfen sich also hierzulande zu den umsatzstarken Online-Shops zählen“. exciting commerce geht nach einer Studie des Hauptverbandes des deutschen Onlinehandels davon aus, dass es in Deutschland 50.000 Online-Shops geben soll. eBay habe im August 2008 über 12.000 Powerseller verfügt (? Klicken Sie bitte auf diesen LInk, der JavaScript verwendet: exciting commerce).

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