Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Verzierung einer Hotelfassade mit 6 Sternen im Eingangsbereich ist eine Irreführungveröffentlicht am 13. August 2014
OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2014, Az. 13 U 76/14
§ 3 Abs. 3 Anh. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Hotelbetreiber eine Verzierung aus sechs fünfzackigen in einer waagerechten Reihe angebrachten Sternen auf der Marmorverkleidung der Fassade rechts und links der Eingangstür seines Hotels zu entfernen und eine solche Verwendung zukünftig zu unterlassen hat, wenn nicht tatsächlich eine objektive Sterneklassifizierung durch eine neutrale Stelle vorliegt. Anderenfalls werde das Publikum durch diese Art der Dekoration in die Irre geführt. Zum Volltext der Entscheidung: