Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Die Bewerbung einer „7-Tage-Reise“ ist auch bei einer Anzahl von 6 Übernachtungen nicht irreführendveröffentlicht am 28. Februar 2013
OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 6 W 17/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung einer 7-Tage-Reise nicht unzulässig ist, wenn nur 6 Übernachtungen erfasst sind. Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher erwarte bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht, dass diese tatsächlich 7 x 24 Stunden dauert, sondern erkenne es als Reisen üblich, dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden. Zum Volltext der Entscheidung: