Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Menden: Zum Anspruch eines abberufenen Facebook-Gruppenmoderators auf „Wiedereinsetzung“veröffentlicht am 12. Juli 2013
AG Menden, Urteil vom 09.01.2013, Az. 4 C 409/12
§ 21 BGB, § 705 BGB, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas AG Menden hat entschieden, dass der Moderator einer Facebook-Gruppe abberufen werden darf (wenn er andere Gruppenmitglieder beleidigt) und keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung als Administrator der Gruppe hat. Insbesondere handele es sich bei der Gruppe nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB oder einen Verein i. S. d. §§ 21 ff. BGB. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom LG Arnsberg (Beschluss vom 25.03.2013, Az. 3 S 8/13; Volltext im Anschluss an die Entscheidungsgründe des AG Menden unten) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Beauftragter für den Datenschutz kann bei wichtigem Grund abberufen werden / Wichtiger Grund liegt praktisch nur bei arbeitsrechtlichem Pflichtenverstoß vorveröffentlicht am 26. März 2011
BAG, Urteil vom 23.03.2011, Az. 10 AZR 562/09
§ 4 f Abs. 3 S. 4 BDSG, § 626 BGBDas BAG hat laut der Pressemitteilung Nr. 22/11 entschieden, dass die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann, hat für das Vorliegen eines wichtigen Grundes allerdings sehr hohe Hürden gesetzt. Zitat: „Weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat stellen einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar.“ Was wir davon halten? Der Fall unterstreicht die Berechtigung unserer Empfehlung, den Datenschutzbeauftragten nicht im eigenen Unternehmen zu suchen, sondern mit dieser Aufgabe einen Fremdanbieter (externer Datenschutzbeauftragter) zu beauftragen. Aus dem weiteren Text der Pressemitteilung des BAG: (mehr …)