Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Die Abgabe der Unterlassungserklärung bewirkt auch dann kein Anerkenntnis, wenn dem Antragssteller dadurch der Zeugenbeweis abgeschnitten wirdveröffentlicht am 20. Juli 2009
LG Berlin, Beschluss vom 24.04.2009, Az. 15 O 757/07
§ 12 UWGDas LG Berlin vertritt die Rechtsansicht, dass einer Unterlassungserklärung auch dann, wenn durch sie in einem Gerichtsverfahren nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung dem Unterlassungsgläubiger der Zeugenbeweis abgeschnitten sei, keine Wirkung eines Anerkenntnisses zukomme. (mehr …)