Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Eine AGB-Klausel, nach der ein abhanden gekommenes Ticket nicht ersetzt wird, ist wirksamveröffentlicht am 26. August 2011
OLG München, Urteil vom 09.06.2011 – 29 U 635/11
§§ 307 Abs. 3 S. 1 , 798, 807, 935 Abs. 2 BGBDas OLG München hat entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel „Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet“ wirksam ist und diesbzüglich kein Anspruch auf Unterlassung eines Verbraucherverbandes besteht. Zitat aus der Begründung:
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