Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: Eine Apotheke darf keine 10-Euro-Gutscheine als „Abholerentschädigung“ ausgebenveröffentlicht am 2. Dezember 2013
LG München I, Urteil vom 20.11.2012, Az. 33 O 571/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 AMPreisV, § 3 AMPreisVDas LG München hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit der Ausgabe eines Gutscheins im Wert von 10 Euro für den Fall, dass ein vom Kunden gewünschtes Medikament nicht vorhanden ist und dieser es später abholt (anstatt von einer Liefermöglichkeit Gebrauch zu machen), wettbewerbswidrig ist. Damit liege ein indirekter Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor. Zum Volltext der Entscheidung: