Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ ist eine unzulässige geschäftliche Handlungveröffentlicht am 30. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 46/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Bank als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ und die Aufforderung, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Bei diesen Äußerungen durch einen Brancheninformationsdienstverlag handele es sich um eine unlautere Herabsetzung der Bank sowie eine gezielte Behinderung. Eine geschäftliche Handlung durch die Publikation sei zu bejahen, da eine mit der Absatzförderung eines Dritten unmittelbar zusammenhängende Handlung vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Veröffentlichung eines Gerichtsprozesses durch einen Anwalt ist keine geschäftliche Handlungveröffentlicht am 5. September 2011
LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 33 O 200/10
§§ 3, 4 Nr. 7, 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines gerichtlichen Urteils bzw. des gesamtes Prozesses (in nicht anonymisierter Form) keine geschäftliche Handlung eines Rechtsanwalts im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist. Die Veröffentlichung des Antragsgegners sei kein Verhalten zugunsten eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung von dessen Wettbewerb objektiv zusammenhänge. Sie beruhe lediglich auf der journalistischen Tätigkeit des Anwalts, mit der er über Neuigkeiten berichte, die einen Bezug zu seiner anwaltlichen Tätigkeit hätten und für die Direktvertriebsbranche von Interesse seien. Zum Volltext der Entscheidung: