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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn diesem Beitrag erhalten Sie Hinweise zur optimalen Gestaltung einer Betreffzeile für das E-Mail-Marketing (JavaScript-Link: absolit.de). Ausgehend von der eher bekannten Tatsache, dass die meisten E-Mails nicht geöffnet, sondern nach einer Vorprüfung des Absenders und der Betreffzeile in den Orkus gelangen, erklärt Matthias Schwarz, wie das Rennen in der Betreffzeile gemacht wird. Schwarz rät u.a. dazu Schlüsselworte nach vorne zu setzen, nicht mehr als 50 Zeichen zu verwenden, den Mehrwert des Lesens klar und prägnant zu formulieren und konkrete statt allgemeine Angaben zu erteilen. DR. DAMM & PARTNER erklären Ihnen dann noch, wann eine falsche Betreffzeile als wettbewerbswidrig, da irreführend einzustufen ist und bei dieser Gelegenheit gleich auch, warum E-Mail-Marketing ein heißes Eisen ist, dass ohne (fach-) anwaltliche Beratung eher nicht angefasst werden sollte.

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