Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Domain ist kein absolutes Recht / Zur Übertragung einer Domain auf Grund ungerechtfertigter Bereicherungveröffentlicht am 18. Februar 2012
BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 187/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 S.1 2. Alt. BGBDer BGH hat entschieden, dass allein durch die Registrierung eines Domainnamens der Domaininhaber noch kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB erhält. Bei einem Domainnamen handele es sich nur um eine technische Adresse im Internet. Die ausschließliche Stellung, die darauf beruhe, dass ein Domainname von der DENIC nur einmal vergeben werde, sei allein technisch bedingt. Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründe kein absolutes Recht. Zum Volltext der Entscheidung:
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