Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Gleichlautende Marken sind bei genügendem Warenabstand nicht verwechslungsgefährdetveröffentlicht am 7. September 2011
BPatG, Beschluss vom 14.07.2010, Az. 25 W (pat) 51/10
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für gleichlautende Marken (hier: „Pfeffi“) keine Verwechslungsgefahr besteht, wenn der Abstand der Waren groß genug ist. So musste die jüngere Marke zwar z.B. für die Waren Gelees und Konfitüren gelöscht werden; für (Pfefferminz-)Bonbons auf der einen Seite und (Pfefferminz-)Tee auf der anderen wurde die Verwechslungsgefahr jedoch verneint. Zum Volltext der Entscheidung: