Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem Internet-Newsletter ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. April 2013
OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009, Az. 6 U 48/09
Art. 5 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem im Internet abrufbaren Newsletter wettbewerbswidrig ist. Zwar seien Äußerungen in einem Newsletter grundsätzlich durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, dies finde seine Grenze jedoch darin, wenn Mitbewerber konkret benannt und ohne sachlichen Bezug herabgewürdigt werden, um die eigenen Leistungen als besser darzustellen. Zum Volltext der Entscheidung: