Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Filesharing-Urteil jetzt im Volltext – Keine Aussage zu Pauschalierung der Abmahnkostenveröffentlicht am 2. Juni 2010
Das per Pressemitteilung angekündigte Urteil des BGH zur Frage der Störerhaftung für einen WLAN-Anschluss liegt nunmehr – bereits vor der offiziellen Veröffentlichung durch den BGH im Volltext vor. Entgegen aller Hoffnungen hat der BGH die Höhe der Abmahnkosten nicht aufgegriffen und die Entscheidung – allerdings auch nur hinsichtlich des zu Grunde gelegten Streitwerts – der Vorinstanz überlassen. Zitat: „3. Hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten ist der Rechtsstreit ebenfalls noch nicht zur Entscheidung reif. Das Berufungsgericht hat bislang noch nicht geprüft, ob nach dem maßgeblichen Sachverhalt – unzureichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses, die zum einmaligen öffentlichen Zugänglichmachen eines einzelnen Titels auf einer Tauschbörse geführt hat – die vom Vertreter der Klägerin angesetzte Geschäftsgebühr auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 € zu berechnen ist (vgl. etwa LG Hamburg ZUM 2007, 869).“ Wir geben den Volltext der Entscheidung hier wieder.
- BGH: Nur eingeschränkte Haftung des WLAN-Betreibers / Zur Decklung der Abmahnkosten bei Filesharing-Abmahnungenveröffentlicht am 12. Mai 2010
BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat gemäß einer Pressemitteilung heute entschieden, dass Privatpersonen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechts- verletzungen im Internet genutzt werde. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft ließ die Klägerin ermitteln, dass ein Musiktitel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrte vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten. (mehr …)
- OLG Köln: WLAN allein zu Haus? Abwesenheitseinwand ist bei Filesharing-Fällen unerheblichveröffentlicht am 9. März 2010
OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09
§ 19a UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Einwand des Filesharers, zum Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes sei niemand zu Hause gewesen, nicht ausreicht, um die Annahme zu rechtfertigen, dass ein Dritter ihren Internetanschluss unbefugt benutzt habe. Es müsse zunächst vermutet werden, dass die Rechtsverletzung von einem befugten Benutzer des Computers begangen worden sei. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht dadurch erschüttert, dass sie vorgetragen und unter Beweis gestellt habe, sie und ihr Sohn seien zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsverletzung festgestellt worden sei, nicht zu Hause gewesen. (mehr …)