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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. April 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
    §§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als „nichtadelig“ bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle. (mehr …)

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