IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Juli 2009

    Eine interessante Studie der Experian/QAS, obschon aus dem Jahr 2007, weist darauf hin, dass Unternehmen mit Kundendaten falsch umgehen. Diese Fehler dürften auch heute noch begangen werden. 88 % der befragten 400 Unternehmen waren die Höhe der Kosten unbekannt, die Rückläufer bei einem Mailing verursachten; die Anzahl der Rückläufer werde oft nicht erfasst. Unternehmen hätten die Aufnahme von Adressinformationen nicht standardisiert, so dass unvollständige und uneinheitliche Datensätze entstünden. Weltweit nähmen 34 % der Unternehmen keinerlei Abgleich ihrer Datenbanken mit Mailschutzlisten vor (JavaScript-Link: Studie).

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