Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Hamburg-Altona: Für die Versendung einer einmaligen Spam-E-Mail ist ein Streitwert von 10.000 EUR angemessenveröffentlicht am 18. März 2013
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.03.2004, Az. 318b C 369/03
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas AG Hamburg-Altona hat in dieser älteren Entscheidung für das einstweilige Verfügungsverfahren gegen die einmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail einen Streitwert von 10.000 EUR angenommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)