Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Leipzig: Unverlangte E-Mail-Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen an Rechtsanwälte sind belästigende Werbungveröffentlicht am 19. September 2014
AG Leipzig, Urteil vom 18.07.2014, Az. 107 C 2154/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas AG Leipzig hat entschieden, dass unverlangt zugesandte E-Mails an Rechtsanwälte, die zu Fortbildungsveranstaltungen einladen, belästigende Werbung sind. Die E-Mails seien ein Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung und daher als Werbung zu qualifizieren, deren Zusendung als E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Leipzig: Bereits das bloße Betrachten von illegalen Streamingangeboten ist wie illegales Filesharing zu behandeln und verbotenveröffentlicht am 23. Dezember 2011
Richter am Amtsgericht, Mathias Winderlich hat in den laufenden Strafverfahren gegen Betreiber der illegalen Streaming-Plattform kino.to bekundet, dass beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Damit ist auch das bloße Betrachten von gestreamten Inhalten, z.B. Kinofilmen, rechtswidrig. Dies berichtet Golem (hier). Die Rechtsansicht des Richters ist umstritten. Winderlich erklärte, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff „Vervielfältigen“ das „Herunterladen“ gemeint habe. Zum Tatbestand des Vervielfältigens gehöre auch das „zeitweilige Herunterladen“, worunter auch das sukzessive Herunterladen von Datenpaketen zu zählen sei, wie es beim Streaming-Prozess stattfinde. Es handele sich insoweit um eine „sukzessive Vervielfältigung“. Was wir davon halten? … haben wir bereits hier erklärt. Im Übrigen, ohne Herrn Winderlich zu nahe treten zu wollen, haben sich Herr Nolte, Herr Retzer oder Herr Bornkamm explizit zu diesem Thema noch nicht zitierfähig geäußert. Die aber wären für uns in dieser Rechtsfrage gewissermaßen, um im Duktus dieser Festtage zu bleiben, „die drei Weisen aus dem Morgenland Abendland“. Insbesondere der Letztere, denn der bringt am Ende funktionsbedingt immer den Weihrauch mit. Bis dahin dürfte gelten: Nix ist fix.