Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Lüdinghausen: Keine Aktenversendungspauschale bei Übermittlung rein elektronischer Akte ohne Vermerk nach dem SignaturG / § 110d OWiGveröffentlicht am 21. Oktober 2015
AG Lüdinghausen, Beschluss vom 13.08.2015, Az. 19 OWi 166/15 [b]
§ 110d Abs. 2 OWiGDas AG Lüdinghausen hat entschieden, dass für die gerichtsseitige Übersendung einer elektronischen Akte ohne den Signaturvermerk gemäß § 110d Abs. 2 OWiG keine Aktenversendungspauschale gefordert werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)