Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Magdeburg: Streitwert für das Filesharing von Software beträgt 30.000 EURveröffentlicht am 3. Juni 2010
AG Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 140 C 2323/09 (140)
§§ 19a; 97 Abs. 2 S. 3 UrhG; § 3 ZPO; §§ 670; 683 S. 1 BGBDas AG Magdeburg hat den Streitwert für eine Gebührenklage in einer Filesharing-Angelegenheit (Upload der „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“) ohne nähere Begründung („bestehen keine Bedenken“) auf 30.000 EUR festgesetzt und der klagenden Partei die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Den zu zahlenden Schadensersatz (fiktive Lizenzanalogie) setzte das Gericht mit über 3.000,00 EUR fest. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Klägerin den doppelten Verkaufspreis des Produktes zu Grunde gelegt habe. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.de.