Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Mettmann: Amazon-Händler können sich nicht auf die Widerrufsbelehrung von Amazon berufenveröffentlicht am 6. Januar 2015
AG Mettmann, Urteil vom 06.08.2014, Az. 21 C 304/13
§ 126b BGB, § 355 BGBDas AG Mettmann hat entschieden, dass ein Amazon-Händler für die gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung des Verbrauchers nicht auf Hinweise des Plattformbetreibers Amazon verweisen kann. Dies allein sei für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)