Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Neuwied: Kein Kaufvertrag bei eBay-Auktionsabbruch, wenn ein festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurdeveröffentlicht am 23. April 2014
AG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
§ 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGBDas AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung: