Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Nidda: Zur stillschweigenden Ausübung des Widerrufsrechts / Wenn die zurückgesandte Ware NACH Ablauf der Widerrufsfrist beim Verkäufer eingehtveröffentlicht am 17. Mai 2010
AG Nidda, Urteil vom 13.01.2010, Az. 1 C 474/09
§ 355 BGBDas AG Nidda hat entschieden, dass ein Widerruf gemäß § 355 BGB durch den Verbraucher auch schlüssig in Form einer E-Mail durch die Erklärung, an welche Anschrift er die nicht passenden Ersatzteile zurücksenden könne, ausgeübt werden kann. Das Wort „Widerruf“ müsse in dem Schreiben nicht enthalten sein. Darüber hinaus reiche es aus, den Widerruf am letzten Tag der Frist bis 24 Uhr auf den Weg zu bringen. Dies gelte auch dann, wenn der Widerruf durch Rücksendung der Ware ausgeübt werde und die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beim Verkäufer eintreffe. (mehr …)