Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Pasewalk: Ein Jäger, der auf der Straße ein totes Reh hinter sich herschleift, darf in der Zeitung nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet werden / Beleidigungveröffentlicht am 3. August 2015
AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015, Az. 711 Js 10447/14
§ 185 StGB, § 194 StGBDas AG Pasewalk hat entschieden, dass ein Redakteur einen Jäger, welcher ein totes Reh hinter seinem Geländewagen auf einer öffentlichen Straße hinter sich herschleift, nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnen darf. Hierin liege eine Beleidigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)