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- AG Warstein: Abmahnender Rechtsanwalt ohne Auftrag ist dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtetveröffentlicht am 15. März 2013
AG Warstein, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGBDas AG Warstein hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin beweise keine Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe die angebliche Abmahnerin in ihrer Zeugenaussage glaubhaft dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung: