Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur Haftung von Werbeagenturen bei der Erstellung von (marken-)rechtsverletzenden Logosveröffentlicht am 20. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10
§ 133 BGB, § 157 BGBDas KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass eine Werbeagentur, die mit Erstellung eines Werbelogos beauftragt wurde, dieses nicht zwangsläufig frei von Markenrechten Dritter schuldet. Ob dies der Fall sei, hänge immer von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall ab, aber grundsätzlich schulde die Agentur lediglich die Erstellung eines Logos nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Auch eine Aufklärung, dass die Agentur keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen habe, sei vorliegend nicht notwendig und auch nicht zumutbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Eine Frau, die nicht mehr als Callgirl arbeitet, muss auch nicht die Nutzung ihres Fotos durch ihre ehemalige Agentur dulden / Zum Widerruf des Einverständnisses der Fotonutzungveröffentlicht am 19. August 2011
LG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 28 O 859/10
§ 22 KUG; §§ 812; 818; 823; 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass es ein Ex-Callgirl nicht zu dulden hat, wenn ihre ehemalige Agentur weiter mit ihrem Bild wirbt und den Eindruck erweckt, dass sie weiter als Callgirl zur Verfügung stehe. Die Kammer setzte fiktive Lizenzgebühren für die unerlaubte Nutzung des Fotos zu Gunsten des Callgirls von 3.000,00 EUR sowie Abmahnkosten in Höhe von 1.085,04 EUR (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) fest. Die Berufung gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 27.03.2012, Az. 15 U 161/11) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt: Haftung für ohne Wissen geschaltete Werbungveröffentlicht am 10. September 2010
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 67/09
§ 8 Abs. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Agentur (hier: für Goldankauf) auch für Werbung eines Ankäufers haftet, wenn diese ohne sein Wissen geschaltet wurde. Die streitgegenständliche Werbung enthielt irreführende Angaben und war damit wettbewerbswidrig. Da die Anzeige weder eine allgemeine Werbung für das von X unterhaltene Agenturankaufsystem noch eine Gemeinschaftswerbung für mehrere Agenturen darstellte, sondern eine individuell auf die Agentur der Beklagten ausgerichtete Werbung gewesen sei, müsse sich diese die Werbung zurechnen lassen. Eine solche Werbung gehöre normalerweise allein zum eigenen betrieblichen Bereich der Agentur. Überlasse die Agentur diese Werbetätigkeit vollständig dem mit ihr vertraglich verbundenen Betreiber des Agentursystems, seien die Voraussetzungen für ein Beauftragtenverhältnis im wettbewerbsrechtlichen Sinn erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Auftraggeber von wettbewerbswidrigem Internet-Werbespot (Viral) haftet auch, wenn er Fremdverbreitung nicht unterbindetveröffentlicht am 3. Juni 2009
LG Köln, Urteil vom 29.05.2008, Az. 31 O 845/07
§§ 3, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, 8 Abs. 2 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass der Auftraggeber eines wettbewerbswidrigen Internet-Werbespots nicht nur zur Unterlassung der Ausstrahlung verpflichtet ist, sondern auch dafür zu sorgen hat, dass dieser Werbespot nicht durch Dritte weiterverbreitet wird. Das streitgegenständliche „Viral“ war auch nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auf der Internetplattform YouTube abrufbar. Das Landgericht war der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte nicht ausreichend auf die verantwortlichen Werbeagenturen eingewirkt habe. Virals sind Internet-Werbespots, die von der Verbreitung durch Internet-Nutzer leben, die sie weiterleiten oder -verlinken. Um eine hohe Aufmerksamkeit durch Nutzer zu erreichen, sind Virals oft humorvoll und außerhalb der Konventionen von Fernseh- oder Kinowerbung angelegt. Der streitgegenständliche Spot warb für ein Navigationsgerärt der Marke „Lucca“, indem er das Produkt des Konkurrenten „TomTom“ ins Lächerliche zog.
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