Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: AirBerlin darf für stornierten Flug keine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR nehmenveröffentlicht am 2. Oktober 2014
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12
§ 4 Nr. 11 UWG, Art. 23 Abs. 1 S.3 Luftverkehrsdienste-VO, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 649 S.1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, die ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung für einen stornierten Flug vorsieht, unangemessen und damit unwirksam ist, wenn die Fluggesellschaft zusätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistungen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)