Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Auch die Aktenversendungspauschale unterliegt der Mehrwertsteuerveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 06.04.2011, Az. IV ZR 232/08
§ 10 Abs. 1, Abs. 1 S. 6 UStGDer BGH hat entschieden, dass die übliche Pauschale für die Versendung von Gerichtsakten (statt der kostenlosen Einsichtnahme vor Ort) der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) unterliegt. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten hinsichtlich der Aktenversendungspauschale in Vorleistung geht und die Kosten dem Mandanten sodann mit der Honorarnote in Rechnung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)