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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 06.04.2011, Az. IV ZR 232/08
    § 10 Abs. 1, Abs. 1 S. 6 UStG

    Der BGH hat entschieden, dass die übliche Pauschale für die Versendung von Gerichtsakten (statt der kostenlosen Einsichtnahme vor Ort) der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) unterliegt. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten hinsichtlich der Aktenversendungspauschale in Vorleistung geht und die Kosten dem Mandanten sodann mit der Honorarnote in Rechnung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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