Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Bei einer TV-Werbung mit einer Geld-zurück-Garantie kann hinsichtlich der Bedingungen auf eine Internetseite verwiesen werdenveröffentlicht am 29. November 2009
BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
§ 4 Nr. 4 UWGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass es bei Fernsehwerbung ausreicht, wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Maßnahme, die der Verkaufsförderung dient (hier: Geld-zurück-Garantie) nicht in der Fernsehwerbung angegeben werden, sondern hierzu eine Internetseite anzuklicken ist. Voraussetzung sei allerdings, dass der Hinweis auf die Internetseite in der Werbung vom Verbraucher leicht erkennbar sei.
Geklagt hatte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (mehr …)