Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Naumburg: Abgabe von Alkohol durch Tankstellen an Minderjährige ist nicht strafbar, wenn Minderjährigkeit nicht erkennbar istveröffentlicht am 6. Dezember 2012
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
§ 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)