Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Wortmarke „for you“ muss nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft gelöscht werdenveröffentlicht am 9. Januar 2015
BGH, Beschluss vom 10.07.2014, Az. I ZB 81/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wortmarke „for you“ für u.a. Nahrungsergänzungsmittel nicht wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. Die Wortfolge enthalte für die beanspruchten Waren keine beschreibende Sachaussage und sei auch nicht als bloße werbliche Anpreisung zu verstehen. Der Annahme des Bundespatentgerichts, die Wortfolge „for you“ werde im Sinne eines Hinweises auf Produkte verstanden, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Abnehmer angepasst würden und die damit über eine besondere, wenn auch nicht näher konkretisierte Qualität oder Beschaffenheit verfügten, sei nicht zu folgen. Zum Volltext der Entscheidung: