Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Bonn: Privatperson darf nicht Fotoaufnahmen von anderen Personen aufnehmen, die Ordnungswidrigkeiten begehen (Führen eines unangeleinten Hundes im Naturschutzgebiet)veröffentlicht am 11. April 2014
AG Bonn, Urteil vom 28.01.2014, Az. 109 C 228/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Bonn hatte über eine moderne Variante des „Knöllchen-Horst“ zu entscheiden. Ein sehr eifriger Mitbürger hatte im Naturschutzgebiet Fotos von Hundehaltern angefertigt, die ihre Hunde vorschriftenwidrig frei herumlaufen ließen, und diese bei den zuständigen Behörden angezeigt. Einer der so Fotografierten hatte dem „Parkwächter“ die Aufnahme solcher Fotos von sich untersagt und erhielt vom Amtsgericht Bonn Recht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)