Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Vodafone darf nicht „für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat“ bewerben, wenn sich diese nur an Bestandskunden wendetveröffentlicht am 2. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit der Fernsehwerbung „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ Verbraucher in die Irre geführt hat, da das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden – also nicht Neukunden – galt ohne hierauf in der Werbung hinzuweisen. Eine weitere Irreführung liege darin begründet, dass auch Bestandskunden das Produkt nur als Zusatztarif buchen konnten, wenn ein weiterer kostenpflichtiger Grundtarif bestand.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung für eine „Allnet Flat“ verletzt keine Rechte an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“veröffentlicht am 15. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 98/13
§ 5 MarkenG, § 15 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Telefontarifs als „Allnet Flat“ keine Rechte an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“ verletzt. Es handele sich nicht um eine kennzeichenmäßige Benutzung des Begriffs „Allnet“, sondern um eine rein beschreibende, die nicht untersagt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: