Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Privater Grundstückseingang darf per Video überwacht werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2015
AG München, Urteil vom 20.03.2015, Az. 191 C 23903/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG München hat entschieden, dass ein privater Grundstückseingang nebst eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor vom Grundstückseigentümer per Videokamera überwacht werden darf. Damit werde noch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Passanten und Nachbarn eingegriffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Die Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte bedeutet keinen Verzicht auf Namensnennung des Urhebersveröffentlicht am 21. Oktober 2015
AG München, Urteil vom 24.06.2015, Az. 142 C 11428/15
§ 97 UrhGDas AG München hat entschieden, dass ein Fotograf, der für ein Hotel eine Fotoserie erstellt hat, bei Einstellung dieser Fotos ins Internet durch das Hotel das Recht auf Nennung seines Namens hat. Die Übertragung unbeschränkter Nutzungsrechte auf das Hotel beinhalte keinen Verzicht auf Namensnennung. Die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Fotografen seien insoweit begründet. Zur Pressemitteilung Nr. 62/15 vom 01.10.2015 hier.
- AG München: Wer einem Taxifahrer Geld in den Mund steckt, riskiert Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 30.04.2015, Az. 213 C 26734/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG München hat einen Fahrgast, der einem Taxifahrer Geld in den Mund zu stecken versuchte und den Taxifahrer dabei verletzte, zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR verurteilt. Zur Pressemitteilung des AG München vom 11.09.2015: (mehr …)
- AG München: Wer bei einer Demonstration eine Tasche mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, beleidigt Polizistenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 13.04.2015
§ 185 StGBDas AG München hat entschieden, dass ein Demonstrationsteilnehmer, der Gegenstände mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, die begleitenden Polizisten beleidigt und insoweit eine Straftat begeht. Was wir davon halten? Hätte das AG München unsere täglichen Nachrichten gelesen, hätte es gewusst, dass das BVerfG den Audruck 1 1/2 Monate zuvor als zulässige Meinungsäußerung gewertet hat (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14, hier). Das Urteil des Amtsgerichts ist daher zu Recht nicht rechtskräftig. Dass wir mit dem Verhalten der Dame kaum einverstanden sind, haben wir bereits zum Ausdruck gebracht hier. Zur Pressemitteilung 49/15 vom 17.08.2015: (mehr …)
- AG München: Viel zu langsames DSL ist außerordentlicher Kündigungsgrundveröffentlicht am 22. April 2015
AG München, Urteil vom 07.11.2014, Az. 223 C 20760/14
§ 625 BGB; § 46 Abs. 8 TKGDas AG München hat entschieden, dass ein Telekommunikationsvertrag, der weit hinter der versprochenen Leistung zurückbleibt (maximale Bandbreite von 18 Mbit/s bei tatsächlicher Leistung von ca. 6 Mbit/s) außerordentlich gekündigt werden kann. Bei einer Angabe von 18 Mbit/s maximal sei zumindest zeitweise eine Leistung im zweistelligen Bereich zu erwarten, welche im vorliegenden Fall nach eigenen Angaben der Beklagten aber gar nicht möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Autovermietung darf absprachewidrig ins Ausland verbrachten Porsche per GPS-Tracker lokalisieren und stilllegenveröffentlicht am 27. März 2015
AG München, Urteil vom 15.04.2014, Az.182 C 21134/13
§ 280 BGBDas AG München hat entschieden, dass der Mieter eines Porsche 997 Turbo Cabrio, welcher mit dem Fahrzeug entgegen einer Vereinbarung ins Ausland fährt, damit rechnen muss, dass die Autovermietung, welche das Fahrzeug mittels GPS-Trackers überwacht, von einem Diebstahl ausgeht und kostenträchtige Maßnahmen zur Rückerlangung (hier: über 3.000 EUR) trifft, etwa durch Stilllegung und Beauftragung eines Abschleppwagens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Zur Prüfungspflicht bei der Nutzung fremder Bilder im Internetveröffentlicht am 13. Februar 2015
AG München, Urteil vom 28.05.2014, Az. 142 C 29213/13
§ 97 UrhGDas AG München hat entschieden, dass bei der Nutzung eines fremden Lichtbildes im Internet die Zusicherung eines Webdesigners an den Nutzer, dass er Inhaber der Rechte an dem Bild sei, dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab nicht genügt. Wer ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen wolle, müsse sich unter strengen Anforderungen über den Bestand des Schutzes wie auch über den Umfang der Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen. Der Verwerter sei grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG München: Wer im Internet selbst an einem Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, macht sich strafbarveröffentlicht am 5. Januar 2015
AG München, Urteil vom 26.09.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13
§ 73 StGB, § 285 StGBDas AG München hat entschieden, dass derjenige, der im Internet selbst an einem Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, sich strafbar macht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Strafbefehl für Betrieb einer illegalen Filesharing-Plattform in Höhe von 144.000 EURveröffentlicht am 23. Dezember 2014
AG München, Strafbefehl vom 20.04.2012, Urteil vom 08.10.2012, Az. 1111 Cs 404 Js 44538/07
§ 77 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 UrhG, § 78 Abs.1 UrhG, § 85 UrhG, § 108 Abs. 1 Nr. 4, 5 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG, § 52 UrhG; § 53 StGBDas AG München hat wegen gewerblichen Betriebs einer illegalen Filesharing-Plattform einen Strafbefehl über 144.000 EUR erlassen, dessen Höhe per Urteil vom 08.10.2012 bestätigt wurde. Zum Volltext des Strafbefehls: (mehr …)
- AG München: Zur lediglich berichterstattenden „redaktionellen Nutzung“ eines Bildes gegenüber dessen werblicher Nutzung / MFM-Listeveröffentlicht am 10. Dezember 2014
AG München, Urteil vom 02.05.2014, Az. 142 C 5827/14
§ 13 S.2 UrhG, § 16 UrhG, § 19 Abs. 4 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1, 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass eine redaktionelle Nutzung nach der MFM-Tabelle „Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste (redaktionelle Nutzung)“ dann vorliegt, wenn mit der Verwendung eines Bildes in einer bestimmten Berichterstattung nicht weitere Zwecke (Werbung) verfolgt werden. Die Beklagte, welche ein Online-Magazin betreibt, hatte sich erfolglos dagegen gewehrt, dass der Schadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung nach der Tabelle „Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops“ berechnet werden sollte. Die Beklagte hatte indessen auf die Definition auf der Internetseite www.bvoa.org verwiesen, dass eine redaktionelle Nutzung vorliege, „wenn ein Bild zur Illustration eines unzweifelhaft journalistischen Artikels verwendet werde. Sobald ein Bild in einem Umfang genutzt werde, dessen Selbstzweck nicht die Information der Öffentlichkeit sei, liege keine redaktionelle Nutzung vor“. Dem hat das AG München zugestimmt und unter Hinweis auf die auf der Artikelseite geschaltete Werbung von einem dualen Nutzungszweck gesprochen, der einer rein redaktionellen Verwendung entgegenstehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)