Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Pankow/Weißensee: Auch eine reine Bestätigungs-E-Mail für eine Onlineshop-Anmeldung kann als unerlaubte Werbung angesehen werden, wenn der Nachweis einer tatsächlichen Anmeldung misslingtveröffentlicht am 10. Februar 2015
AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Pankow/Weißensee hat entschieden, dass eine Bestätigungs-E-Mail für die Anmeldung bei einem Onlineshop dann als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn die Anmeldung bei dem Onlineshop nicht erfolgt ist oder der Betreiber des Onlineshops diese nicht nachweisen kann. In diesem Fall handele es sich bei der Bestätigungs-E-Mail um unverlangt zugesandte Werbung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)