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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2015

    BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14
    § 433 ff BGB; § 9 Nr. 11 eBay-AGB

    Der BGH hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch Streichung aller Gebote den Verkäufer zum Schadensersatz gegenüber dem Höchstbietenden verpflichten kann, wenn Grund für die Streichung ein angeblich unseriöses Verhalten des Höchstbietenden (Rücknahme von 370 Kaufangeboten innerhalb von 6 Monaten auf eBay) war. Diese Annahme berechtige den Verkäufer nicht zum Abbruch einer bereits bebotenen Auktion, zumal dem Verkäufer bei einer Gebotsrücknahme des Käufers in der Regel kein Schaden entstehe, da er nicht vorleistungspflichtig sei. Zur Pressemitteilung Nr. 162/15: (mehr …)

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