Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Filesharing – Wie weit muss der Anschlussinhaber gehen, wenn er Familienangehörige belastet?veröffentlicht am 11. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 02.08.2013, Az. 6 U 10/13
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass es zur Entlastung eines Anschlussinhabers bezüglich der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreicht, wenn er vorträgt, auch andere Nutzer hätten Zugriff gehabt. Vielmehr müsse sich aus seinem Vortrag die Alleintäterschaft eines anderen ergeben. Zudem sei der Vortrag in der Berufungsinstanz ohnehin verspätet gewesen. Mit der Forderung eines Nachweises der Alleintäterschaft einer anderen Person geht das OLG Köln wesentlich weiter als andere Gerichte in jüngerer Zeit zur Frage der Darlegungslast. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: