Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Zulässigkeit neuen Vortrags in der Berufungveröffentlicht am 29. Juli 2013
BGH, Urteil vom 28.05.2013, Az. X ZR 21/12
§ 117 PatG; § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein neues Vorbringen eines Nichtigkeitsklägers (Patentsache) in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist, wenn die Vorinstanz zuvor einen Hinweis erteilt hat, dass der Argumentation in einem bestimmten Punkt gefolgt wird. Weiche die Berufungsinstanz von dieser Wertung ab, sei neues Vorbringen des Klägers zulässig, da er in der Vorinstanz nach dem Hinweis keine Veranlassung gehabt habe, weiter vorzutragen. Zitat: