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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2013

    OLG Nürnberg, End-Urteil vom 03.12.2013, Az. 3 U 348/13
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Abmahnungen der Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) rechtsmissbräuchlich waren. In den Abmahnungen wurde ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht bei Facebook gerügt. Das LG Regensburg hatte dem Ansinnen des Unternehmens noch nachgegeben (hier). Das Unternehmen habe in einem Zeitraum von wenigen Tagen im August 2012 (08.08. bis 16.08) unstreitig mindestens 199 Abmahnungen gegen vermeintliche Mitbewerber im IT-Bereich wegen Verletzung der Impressumsverpflichtung gemäß § 5 TMG ausgesprochen. Diese „Abmahnwelle“ habe in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin gestanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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