Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Karlsruhe: Behauptung, eine Person sei „Islamist“ und Bezeichnung als „Salafistenmoschee“ ist nicht ehrrührig / Verfügungsantrag der Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime wird weitestgehend zurückgewiesenveröffentlicht am 25. September 2012
LG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 3 O 335/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Karlsruhe hat den Antrag des Vereins Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie von 14 Mitgliedern und Besuchern der Al-Bakara Moschee in Pforzheim, wegen einer Berichterstattung des Südwestrundfunks (SWR) unter dem Titel „Im Netz von Salafisten“ gegen ihn eine einstweilige Verfügung zu erlassen, weitgehend zurückgewiesen. Zur Pressemitteilung des Landgerichts vom 13.09.2012: (mehr …)