Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EGMR: Einsatz versteckter Kamera zur Offenlegung von Missständen im Versicherungsvertreterwesen ist von Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 8. Februar 2016
EGMR, Urteil vom 24.02.2015, Az. 21830/09
Art. 10 MRKDer EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat entschieden, dass die Anfertigung und Veröffentlichung heimlicher Filmaufnahmen durch ein Team von Journalisten zur Aufdeckung von Missständen beim Abschluss vom Versicherungsverträgen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann und eine deshalb erfolgte strafrechtliche Verurteilung eines Schweizer Gerichts unrechtmäßig war. Der ohne Wissen gefilmte Versicherungsvermittler sei nicht schwer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da sein Gesicht verfremdet (verpixelt) worden sei und auch seine Geschäftsräume nicht identifizierbar gewesen seien. Demgegenüber hätten die Journalisten sauber gearbeitet und zutreffende Informationen geliefert. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Veröffentlichung eines Gerichtsprozesses durch einen Anwalt ist keine geschäftliche Handlungveröffentlicht am 5. September 2011
LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 33 O 200/10
§§ 3, 4 Nr. 7, 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines gerichtlichen Urteils bzw. des gesamtes Prozesses (in nicht anonymisierter Form) keine geschäftliche Handlung eines Rechtsanwalts im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist. Die Veröffentlichung des Antragsgegners sei kein Verhalten zugunsten eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung von dessen Wettbewerb objektiv zusammenhänge. Sie beruhe lediglich auf der journalistischen Tätigkeit des Anwalts, mit der er über Neuigkeiten berichte, die einen Bezug zu seiner anwaltlichen Tätigkeit hätten und für die Direktvertriebsbranche von Interesse seien. Zum Volltext der Entscheidung: