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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeuten kann. Ferner verstoße ein Forumsbetreiber gegen seine Prüfpflichten, wenn er – nachdem er auf die Veröffentlichung hingewiesen wurde – das Urteil nicht aus dem Internet entferne. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe zur Begründung des Erlasses der von dem Kläger (in jenem Verfahren Antragsteller) beantragten, gegen die Beklagte (in jenem Verfahren Antragsgegnerin) gerichteten einstweiligen Verfügung u.a. ausgeführt: (mehr …)

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