Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Befristeter Gutschein für eine Anti-Aging-Behandlung ist unlauterveröffentlicht am 14. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2013, Az. 38 O 6/12 U.
§ 8 Abs. 3, Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 GOÄDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Arztes für eine Anti-Aging-Behandlung für „99,– statt 350,– €“ und einer Befristung auf 12 Monate wettbewerbswidrig ist. Das Angebot verstoße gegen die Gebührenordnung für Ärzte, da es sich um eine berufliche Leistung eines Arztes – wenn auch keine Heilbehandlung – handele. Zudem sei die Befristung irreführend und ungültig, da sie die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren unterschreite. Zum Volltext der Entscheidung: