Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Braunschweig: Die anwaltliche Versicherung des Vorliegens einer mündlichen Prozessvollmacht genügt im Verfahren der einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 3. März 2015
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 904/13
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 80 ZPO, § 88 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 1 ZPODas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Wirksamkeit der Vertretung des Verfügungsbeklagten durch einen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung durch anwaltliche Versicherung, dass eine mündlich erteilte Prozessvollmacht des Beklagten vorliege, nachgewiesen ist. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sei nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall sei die einstweilige Verfügung allerdings deshalb aufzuheben, weil diese nicht an als solche erkennbare Geschäftsräume des Beklagten zugestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: