Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- APPLE: Abmahnung wegen irreführendem „AppleCare Protection Plan“-Garantieversprechen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)veröffentlicht am 19. März 2012
Verbraucherschutzorganisationen, die sich im Europäischen Dachverband Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) zusammengeschlossen haben, haben nach dessen Pressemitteilung PR 2012/010 die Firma Apple flächendeckend wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Bezug auf den „AppleCare Protection Plan“ abgemahnt. In Deutschland ist die Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ausgesprochen worden; die Frist für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 30.03.2012 (hier). (mehr …)